Die zusätzliche Steuer

 


 

In der DDR gab es eine sogenannte Verbrauchssteuer
auf Edelmetall und Steine.
Ein Goldschmied hatte daher jährlich
nicht nur seine Umsätze/Arbeitslohn zu versteuern,
sondern auf seinen Materialbestand, mit dem er arbeitet,
eine zusätzliche Steuer abzuführen von bis zu 150% des Materialwertes.

 



 





 


 

Offenbar musste in jeden einzelnen Verkaufsfall dann noch einmal
eine Verbrauchssteuer abgeführt werden.
Es sind zahlreiche solche Meldungen und Kontoauszüge dazu vorhanden,
aus verschiedenen Jahren.